Datum der Steuererklärung?Bis wann muss die Steurerklärung abgegeben werden?Die Steuererklärung über Vermögens- und Einkommensverhältnisse muss bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingegangen sein um die veranlangten Steuern (z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) zu ermitteln. Wird die Steuererklärung von ein Steuerberater, dem Lohnsteuerhilfeverein oder anderen Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt, kann die Frist bis zum 31. Dezember des Folgejahres verlängert werden.
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