Zeitpunkte zur ArbeitslosigkeitWann muss man sich arbeitslos melden?Man sollte sich sobald man von dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses erfahren hat, spätestens jedoch drei Monate vor der tatsächlichen Beendigung melden. Je größer die Vorlaufzeit und je mehr Zeit die Agentur für Arbeit erhält, umso wahrscheinlicher ist ein zügige Neuvermittlung. Wenn zwischen dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme und der tatsächlichen Beendigung bereits weniger als drei Monate liegen, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen erfolgen. |
